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Hilfe bei Patiententen­verfügung, Betreuungs­verfügung, Vorsorge­vollmacht

Wir beraten und unterstützen Sie bei der Erstellung und Formulierung einer Patiententenverfügung, einer Betreuungsverfügung sowie einer Vorsorgevollmacht.

Eine Patientenverfügung regelt, welche Maßnahmen zur medizinischen Versorgung bei Ihnen im Krankheitsfall durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Da in einer Patientenverfügung kaum alle Möglichkeiten berücksichtigt können, ist es sinnvoll, zusätzlich noch eine Vorsorgevollmacht anzufertigen.

Die Vorsorgevollmacht regelt, wer stellvertretend für Sie entscheiden darf, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können.

Bei der Betreuungsverfügung benennen Sie dem Betreuungsgericht eine Person, die Sie vertreten soll, wenn Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind und ein Betreuer bestellt werden muss.

Hilfe bei Antragsstellung

Wir beraten und unterstützen Sie

  • bei der Beantragung von Kuren und Reha-Maßnahmen sowie
  • bei der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises.

Schwerbehinderung

Personen, der aufgrund einer chronischen Krankheit oder einer anderen körperlichen Behinderung in ihrer Lebensweise eingeschränkt sind, haben das Recht, einen Schwerbehindertenantrag zu stellen.

Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, den Grad der Behinderung (GdB) und weitere gesundheitliche Merkmale, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen sind.